Die Stiftung trias wendet sich gegen die Spekulation mit Grund und Boden. Mit Hilfe des Erbbaurechts will sie aktiv als Bodenträger, d. h. als Bodeneigentümerin auftreten.
Grund und Boden kann nicht produziert werden; er ist also von Anfang an keine Ware. Er unterliegt also niemals dem Prinzip der Ware, über die man Verträge abschließt.